Rechtsprechung
   OLG Dresden, 24.02.1999 - 8 U 3661/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4474
OLG Dresden, 24.02.1999 - 8 U 3661/98 (https://dejure.org/1999,4474)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.02.1999 - 8 U 3661/98 (https://dejure.org/1999,4474)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. Februar 1999 - 8 U 3661/98 (https://dejure.org/1999,4474)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,4474) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Institutionalisierter Interessenkonflikt bei einem zugleich als Hausverwalter des Grundstücksverkäufers fungierenden Makler; Anspruch auf Maklerprovison trotz Käuferwechsels

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Provisionspflicht des Maklerkunden bei Zustandekommen des Hauptvertrages mit einem Dritten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Maklerkunde muß nicht Partei des Hauptvertrages werden.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652 Abs. 1
    Maklerprovision bei Zustandekommen des Hauptgeschäfts mit einem Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1501
  • MDR 2000, 25
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Dresden, 13.02.1998 - 8 U 2863/97

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Maklers; Einbeziehung von AGB

    Auszug aus OLG Dresden, 24.02.1999 - 8 U 3661/98
    a) War, wovon offenbar das Landgericht ausgeht, ursprüngliches Ziel des Maklervertrages der Kauf durch die Beklagte selbst, ist allerdings nicht unzweifelhaft, ob der in Fällen des Erwerbs durch einen Dritten geltende Grundsatz, dass die wirtschaftliche Identität des beabsichtigten Vertrages mit dem später tatsächlich geschlossenen bejaht werden kann, wenn zwischen dem Maklerkunden und dem Dritten besonders enge persönliche oder besonders ausgeprägte wirtschaftliche Beziehungen bestehen (BGH NJW-RR 1997, 1276 unter II 1; Senat, Urt. v. 13.02.1998 - 8 U 2863/97, Grundeigentum 1998, 799 = OLGR 1998, 189 = MDR 1998, 960 unter II 1 m.w.N. zur jüngeren BGH-Rechtsprechung), tatsächlich herangezogen werden kann.

    Entgegen verbreiteter Ansicht (vgl. etwa Kühnapfel/Jesse, ZfIR 1998, 122 unter II) setzt § 652 BGB schon seinem Wortlaut nach nicht voraus, dass der Maklerkunde selbst Partei des Hauptvertrages wird (zuletzt BGH NJW 1998, 62, 63; Senat, Urt. v. 13.02.1998, aaO. unter II 1).

  • BGH, 26.03.1998 - III ZR 206/97

    Verflechtung des Maklers mit dem Verkäufer bei Vorliegen einer Abschlußvollmacht

    Auszug aus OLG Dresden, 24.02.1999 - 8 U 3661/98
    Ein Fall unechter Verflechtung aufgrund eines "institutionalisierten Interessenkonfliktes" (vgl. zuletzt m.w.N. und im Einzelfall verneinend BGH WM 1998, 1186 unter 3: Makler als Arbeitnehmer des Verkäufers; BGH WM 1998, 1188 unter 2: Makler als Abschlussbevollmächtigter des Verkäufers) liegt beim Makler, der zugleich Hausverwalter des Grundstücksverkäufers ist, ohne weitere Anhaltspunkte nicht vor.
  • BGH, 12.03.1998 - III ZR 14/97

    Anspruch des Maklers aus dem Grundstückskaufvertrag; Einwand der Verflechtung des

    Auszug aus OLG Dresden, 24.02.1999 - 8 U 3661/98
    Ein Fall unechter Verflechtung aufgrund eines "institutionalisierten Interessenkonfliktes" (vgl. zuletzt m.w.N. und im Einzelfall verneinend BGH WM 1998, 1186 unter 3: Makler als Arbeitnehmer des Verkäufers; BGH WM 1998, 1188 unter 2: Makler als Abschlussbevollmächtigter des Verkäufers) liegt beim Makler, der zugleich Hausverwalter des Grundstücksverkäufers ist, ohne weitere Anhaltspunkte nicht vor.
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 226/89

    Rechte des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus OLG Dresden, 24.02.1999 - 8 U 3661/98
    Konkrete Anknüpfungstatsachen, die ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten (vgl. etwa BGHZ 112, 240, 242: Makler als Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage, von dessen Zustimmung die Gültigkeit eines Wohnungsverkaufs abhängt), trägt die beweisbelastete Beklagte nicht vor.
  • BGH, 18.09.1997 - III ZR 226/96

    Erhebung der Beschwerdegebühr

    Auszug aus OLG Dresden, 24.02.1999 - 8 U 3661/98
    Entgegen verbreiteter Ansicht (vgl. etwa Kühnapfel/Jesse, ZfIR 1998, 122 unter II) setzt § 652 BGB schon seinem Wortlaut nach nicht voraus, dass der Maklerkunde selbst Partei des Hauptvertrages wird (zuletzt BGH NJW 1998, 62, 63; Senat, Urt. v. 13.02.1998, aaO. unter II 1).
  • BGH, 07.05.1998 - III ZR 18/97

    Wirtschaftliche Identität zwischen dem zustande gekommenen und dem beabsichtigten

    Auszug aus OLG Dresden, 24.02.1999 - 8 U 3661/98
    Darlegungs- und beweisbelastet für das Vorliegen wirtschaftlicher Identität ist die Klägerin (vgl. BGH NJW 1998, 2277 unter II 1 c m.w.N.), mögen ihr auch, weil sie keinen genauen Einblick in die Verhältnisse der Beklagten haben kann, Beweiserleichterungen in Form einer sog. sekundären Behauptungslast der Beklagten zugute kommen (BGH aaO.).
  • BGH, 10.10.1990 - IV ZR 280/89

    Wirtschaftliche Identität des abgeschlossenen Vertrages bei Abschluß mit einem

    Auszug aus OLG Dresden, 24.02.1999 - 8 U 3661/98
    Dagegen spricht, dass der Ehemann der Beklagten nicht allein gekauft hat - was ohne weiteres die Annahme wirtschaftlicher Identität gerechtfertigt hätte (BGH WM 1991, 78, 79: Erwerb durch Lebensgefährten des Maklerkunden) -, sondern nur zu einem Bruchteil von 1/4.
  • BGH, 05.06.1997 - III ZR 271/95

    Zustandekommen eines Maklervertrages

    Auszug aus OLG Dresden, 24.02.1999 - 8 U 3661/98
    a) War, wovon offenbar das Landgericht ausgeht, ursprüngliches Ziel des Maklervertrages der Kauf durch die Beklagte selbst, ist allerdings nicht unzweifelhaft, ob der in Fällen des Erwerbs durch einen Dritten geltende Grundsatz, dass die wirtschaftliche Identität des beabsichtigten Vertrages mit dem später tatsächlich geschlossenen bejaht werden kann, wenn zwischen dem Maklerkunden und dem Dritten besonders enge persönliche oder besonders ausgeprägte wirtschaftliche Beziehungen bestehen (BGH NJW-RR 1997, 1276 unter II 1; Senat, Urt. v. 13.02.1998 - 8 U 2863/97, Grundeigentum 1998, 799 = OLGR 1998, 189 = MDR 1998, 960 unter II 1 m.w.N. zur jüngeren BGH-Rechtsprechung), tatsächlich herangezogen werden kann.
  • BGH, 28.04.2005 - III ZR 387/04

    Verflechtung von Makler und Verkäufer

    Ein Fall "unechter Verflechtung" aufgrund eines institutionellen Interessenkonflikts liegt beim (Käufer-)Makler, der zugleich Haus- bzw. Wohnungsverwalter des Grundstücks-(Wohnungs-)Verkäufers ist, ohne weitere Anhaltspunkte nicht vor (OLG Dresden NJW-RR 1999, 1501; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 1994, 85 f; OLG Hamburg MDR 1992, 646; vgl. auch LG Hannover RDM-Rspr. A 145 Bl. 39; der Sache nach sämtlich zustimmend: Palandt/Sprau BGB 64. Aufl. § 652 Rn. 31; MünchKomm-BGB 4. Aufl. § 652 Rn. 122; Staudinger/Reuter [2003] §§ 652, 653 Rn. 155; Dehner, Das Maklerrecht [2001] Rn. 182; Schwerdtner, Maklerrecht 4. Aufl. Rn. 664; Bamberger/Roth/Kotzian-Marggraf BGB § 652 Rn. 40 m. Fn. 255 [Hinweis auf OLG Dresden aaO]; ebenso wohl auch Erman/O. Werner BGB 11. Aufl. § 652 Rn. 33).
  • OLG Dresden, 27.09.2000 - 8 U 14/00

    Sittenwidrigkeit; Maklerprovision; Gerichtsstandsvereinbarung

    Auch wenn die Vermutung nicht fern liegt, dass es von vornherein das Bestreben des Klägers war, seine Ehefrau und seine Tochter als Erwerber des Unternehmens in Erscheinung treten zu lassen, der Maklervertrag also gerade einen Nachweis zu deren Gunsten zum Gegenstand hatte (vgl. Senat, NJW-RR 1999, 1501), hat solches die Maklerin im Vorprozess nicht dargetan und kann daher nicht der Entscheidung zugrunde gelegt werden.
  • LG Karlsruhe, 24.07.2003 - 5 S 214/01

    Maklerrecht: Abschluss eines Maklervertrages zum Erwerb des nachgewiesenen

    Insbesondere setzt § 652 BGB schon seinem Wortlaut nach nicht voraus, dass der Maklerkunde selbst Partei des Hauptvertrages wird (vgl. OLG Dresden NJW-RR 1999, 1501).
  • LG Lübeck, 29.11.2023 - 10 O 37/23

    Verwirkung einer Maklercourtage?

    § 652 BGB setzt schon seinem Wortlaut nach nicht einmal voraus, dass der Maklerkunde selbst Partei des Hauptvertrages wird (vgl. OLG Dresden, 24.2.1999, 8 U 3661/98).
  • LG Potsdam, 26.10.2006 - 51 O 83/06
    Entgegen der Ansicht der Beklagten setzt § 652 BGB schon nach seinem Wortlaut nicht voraus, dass der Maklerkunde selbst Partei des Hauptvertrages wird (vgl. BGH NJW 19998, 62 ff; OLG Dresden NJW-RR 1999, 1501 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht